Dr. Valentin Sitzmann wurde 1964 in Oberbayern geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seit 1995 ist er Rechtsanwalt in Erfurt.
- Studium der Rechtswissenschaften in Passau mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in Russisch und Tschechisch
- Juristische Veröffentlichungen während der Studienzeit:
- Goltdammer´s Archiv für Strafrecht 1991
„Zur Strafbarkeit sado-masochistischer Körperverletzungen“
- Der Betriebs-Berater 1991
„Zum Regress des Hypothekenschuldners gegen den Bürgen bei fehlenden Abreden“
- Promotion 1992 zum Thema „Mord in der Sowjetunion“ am Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Martin Fincke für Strafrecht, Strafprozessrecht und Ostrecht an der Universität Passau
- Schul- und Studienzeit begleitende Aktivitäten: Auftritte und Tourneen mit eigenen Theater- und Kabarettgruppen in Süddeutschland
Vortrag – Freitag Block 4
Ist das eigentliche erlaubt? Die juristische Perspektive
I) Abstract
- für den ernsthaften Atemkontrolleur besteht das Risiko der Strafbarkeit nach 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährden Behandlung)
- Eine diesbezüglich erteilte Einwilligung des Kontrollbedürftigen in die Körperverletzung beseitigt die Rechtswidrigkeit der Tat nicht.
- Ein ernsthaftes Strafverfolgungsrisiko besteht aber in der Regel nicht, es sei denn, es kommt zu einem Todesfall oder gegeben falls anderen schwerwiegenden Folgen.
- Todesfälle in der Rechtsprechung: in der Regel Strafbarkeit des Kontrolleurs wegen Körperverletzung mit Todesfolge ( 227 StGB); Ausnahmen (fahrlässige Tötung nach § 222 StGB) in der Praxis nicht unwahrscheinlich; auch möglich: Diskussion über Tötungsvorsatz und Verdacht des Totschlags nach § 212 StGB (nicht wirklich, sondern darstellungsbedingt)
II)
- Für SM allgemein in Betracht kommende Tatbestände
- Erheblichkeit der Einwilligung
- Verfolgungsrisiko allgemein
III)
- Praktische Relevanz für Gerichte
- BGH-Entscheidungen: wie sind sie zu verstehen; welche Reichweite haben sie
- Einzelfälle:
- Die rechtlich klare Grundsatzentscheidung (§ 227 StGB) mit zweifelhafter (aber wohl unanfechtbarer) Sachverhaltserfassung: 2 StR 505/03 vom 26.05.2004
- Die „Mutter aller Entscheidungen“ zu § 227 StGB: Der Hochsitzfall und die Ausweitung der Kampfzone: 2 StR 226/82 vom 30.06.1982 mit partiellem Rückzug 3. StR 190/08 vom 08.07.2008
- Der Atemkontrolleur als Totschläger oder nur ein unvollständiges erstinstanzliches Urteil? 5 StR 226/13 Urteil vom 09.10.2013
- Aus der Zeitung; sie können auch anders: rheinische Frohnaturen und das erbarmungswürdige Mädchen